- beglaubigen
- vt1) заверять (документы)
etw. (A) notariéll begláúbigen — заверять что-л нотариально
2) аккредитовать (посла)
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
etw. (A) notariéll begláúbigen — заверять что-л нотариально
Универсальный немецко-русский словарь. 2014.
beglaubigen — V. (Aufbaustufe) ein Dokument amtlich bescheinigen Beispiel: Er ließ das Zeugnis notariell beglaubigen … Extremes Deutsch
beglaubigen — ↑akkreditieren, ↑authentifizieren, ↑legalisieren, ↑legitimieren, ↑verifizieren, ↑zertifizieren … Das große Fremdwörterbuch
beglaubigen — Vsw std. (14. Jh., Form 16. Jh.) Stammwort. Erweiterung von älterem beglauben, wohl eine Präfixableitung zu Glaube (glauben), also zum Glauben bringen, im Glauben bestärken . deutsch s. glauben … Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache
beglaubigen — ↑ glauben … Das Herkunftswörterbuch
beglaubigen — beurkunden; für echt befinden; bestätigen; verbürgen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren; erweisen; begründen; erhärten; … Universal-Lexikon
beglaubigen — be·glau·bi·gen; beglaubigte, hat beglaubigt; [Vt] etwas beglaubigen (meist als Behörde) mit Siegel und Unterschrift bestätigen, dass etwas echt oder mit dem Original identisch ist <ein Dokument (notariell) beglaubigen lassen>: die… … Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache
beglaubigen — bescheinigen, bestätigen, bezeugen; (bildungsspr.): authentifizieren, verifizieren, zertifizieren; (österr., sonst veraltet): vidieren; (bes. Dipl.): akkreditieren; (Rechtsspr.): legalisieren. * * *… … Das Wörterbuch der Synonyme
Beglaubigen — Verifizierung oder Verifikation (von lat. veritas, Wahrheit und facere, machen) ist der Nachweis, dass ein vermuteter oder behaupteter Sachverhalt wahr ist. Der Begriff wird unterschiedlich gebraucht, je nachdem, ob man sich bei der… … Deutsch Wikipedia
beglaubigen — begläuvige … Kölsch Dialekt Lexikon
beglaubigen — be|glau|bi|gen ; beglaubigte Abschrift … Die deutsche Rechtschreibung
beurkunden — beglaubigen; für echt befinden; bestätigen; verbürgen; authentisieren; bevollmächtigen; akkreditieren; legalisieren * * * be|ur|kun|den 〈V. tr.; hat〉 1. durch Urkunde(n) … Universal-Lexikon